Lob & Kritik

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  • Michael

    17 Uhr sollte ein Ersatzverkehrsbus von Ottendorf okrilla nach Dresden Neustadt fahren.
    Leider hat der Fahrer sich scheinbar entschieden seinen Dienst nicht anzutreten.
    Zumindest fiel der Bus aus und wir durften noch eine Stunde mitten in der Pampa und bei praller Sonne warten.
    Jetzt sehe ich Lösung.
    Wenn ich keinen gültigen Fahrschein habe, muss ich doch 60€ Strafe zahlen. Weil ich einfach das Verkehrsmittel benutzt habe.
    Jetzt müsste es ja machbar sein das ich 60 € von der VVO bekomme, weil die mir ja ein Ticket für eine Fahrt die nicht existierte verkauft hat.
    Ist ja schließlich auch eine Strafsache, nur eben anders herum.
    VG
    Micha

    VVO

    Hallo Michael,

    es tut mir leid, dass Sie am 19.08.23 vergeblich auf den Schienenersatz in Ottendorf-Okrilla gewartet haben.

    Folgende Antwort haben wir dazu von der DB Regio Südost:

    "Es tut uns aufrichtig leid zu hören, dass der beauftragte Ersatzbus nicht wie geplant gefahren ist.

    Ein technisches Problem in unserer Fahrplanauskunft führte dazu, dass die Busfahrt fälschlicherweise als durchgeführt angezeigt wurde, obwohl dies nicht der Fall war.

    Ursprünglich sollte der Bus gemäß Ihrer Buchung tatsächlich einsatzbereit sein. Bedauerlicherweise kam es jedoch zu einer Ablehnung seitens des beauftragten Busunternehmens, wodurch es uns nicht möglich war, rechtzeitig einen adäquaten Ersatz zu finden. Die technische Schwierigkeit behinderte zusätzlich die ordnungsgemäße Löschung dieser fehlerhaften Meldung aus unserem System, trotz unserer Bemühungen, dies zu bewerkstelligen.

    Um sicherzustellen, dass ein solcher Vorfall sich nicht wiederholt, haben wir das Problem umgehend an unsere Fachabteilung weitergeleitet. Diese wird sich mit dem technischen Problem befassen und Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass zukünftige Reiseverbindungen reibungslos ablaufen. Wir nehmen Ihr Feedback sehr ernst und sind entschlossen, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um unsere Dienstleistungen zu verbessern und Ihr Vertrauen zurückzugewinnen.

    Nochmals möchten wir Sie aufrichtig um Verzeihung bitten und hoffen, dass Sie in Zukunft ausschließlich positive Erlebnisse auf Ihren Fahrten erleben dürfen."

    Nun ist es aber so, dass der Fahrpreis für die Beförderung zu entrichten ist und nicht für eine bestimmte Verbindung. Auch wenn Sie also nicht wie geplant an Ihr Ziel gekommen sind, sondern eine Stunde warten mussten, haben Sie die Verkehrsmittel genutzt, die Leistungen der Verkehrsunternehmen in Anspruch genommen. Natürlich ist es ärgerlich, wenn der Bus oder die Bahn ausfällt. Jedoch ist dies in den sachsenweit einheitlichen Beförderungsbedingungen eindeutig geregelt:

    § 16 Ausschluss von Ersatzansprüchen
    (1) Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen keine Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Der Anspruch auf Beförderung gilt auch als erfüllt, wenn das Unternehmen aus betrieblichen Gründen andere als im Fahrplan angegebene Fahrzeuge bereit stellt oder Umleitungsstrecken gefahren werden.

    Viele Grüße

    Jana Findeisen
    VVO-Team

  • Unzufriedener Nutzer

    ES IST MAL WIEDER WOCHENENDE - Stadtfest und Freibad locken...
    "Zugausfälle 19.08.
    Am Samstag ist S3 Dresden <> Tharandt mindestens 16:30 bis 19:30 Uhr eingestellt. Außerdem mehrere Fahrtausfälle auf RB31 Dresden <> Coswig sowie viele Zugausfälle auf RB33. Für ausfallende RB33 fahren Ersatzbusse im Abschnitt Klotzsche <> Königsbrück. Weitere kurzfristige Ausfälle auf weiteren Linien möglich. "
    "Viele Zugausfälle" auf der RB33???
    Ab 13:47 Uhr TOTALAUSFALL!!!
    Das die "PLÖTZLICHEN" Krankmeldungen an Sommerwochenenden überhand nehmen
    ist sogar der SÄCHSISCHEN ZEITUNG aufgefallen.

    VVO

    Hallo Unzufriedener Nutzer,

    "...leider sind die Krankenstände beim Zug- und Werkstattpersonal nach wie vor sehr hoch. Außerdem bilden wir aus und tun was wir können und hoffen ebenso wie Sie als zurecht aufgebrachter Fahrgast, dass sich die Situation in absehbarer Zeit bessert", so das Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio.

    Freundlich grüßt

    Anja Baldamus
    VVO-Team

  • Klaus

    Hallo VVO-Crew,

    vor kurzem war ich mit dem Regionalverkehr in Niedersachsen unterwegs und mir fiel auf, dass dort in allen Zügen ein Alkoholverbot herrscht.

    Wäre schön, wenn das beim VVO auch eingeführt werden könnte.

    lg

    Klaus

    VVO

    Hallo Klaus,

    im § 3 und §4 der einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON des VVO heißt es:

    "Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen und können aus den Fahrzeugen und von den Anlagen und Einrichtungen des Verkehrsunternehmens verwiesen werden. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, sind insbesondere ausgeschlossen:

    1. Personen, die unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel stehen,...

    und

    "Den Fahrgästen ist es nicht gestattet, in Verkehrsmitteln offene, zum sofortigen Verbrauch bestimmte Nahrungsmittel und Getränke mitzunehmen, die zur Verunreinigung von Kleidungsstücken der Fahrgäste und der Wageneinrichtung führen können."

    Diese Regelungen stellen kein Alkoholverbot dar, sorgen jedoch dafür, dass das Betriebspersonal ggf. eine Handhabe hat.

    Freundlich grüßt

    Anja Baldamus
    VVO-Team

  • Roxanne

    Hiermit möchte ich mich beschweren, ich wollte eben 6:03uhr mit den Bus vom sonnenstein nach pirna zob... fahren da wir nach leipzig fahren wollten...der busfahrer hat uns nicht mitgenommen da 1 Kinderwagen drin war...dazu mal es ein großer Bus war hätte links und rechts ein Wagen hin gekonnt....somit verpasse ich alle Verbindungen nach leipzig...wofür bezahle ich eigentlich???

    VVO

    Hallo Roxanne,

    wir haben Ihre Beschwerde an das Verkehrsunternehmen zur Klärung weitergeleitet.

    Die Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH teilt Ihnen Folgendes mit:

    "...Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt wurde durch unseren zuständigen Meister mit dem entsprechenden Fahrpersonal ausgewertet.
    Laut den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Oberelbe Teil A §(4) werden Rollstühle (einschl. Elektrorollstühle) und vergleichbare zugelassene Hilfsmittel befördert, wenn die Voraussetzungen gemäß Teil D Anlage 2 gegeben sind. Nach Möglichkeit soll das Betriebspersonal dafür sorgen, dass Fahrgäste mit Kind im Kinderwagen sowie mobilitätseingeschränkte Menschen mit orthopädischen Hilfsmitteln (z. B. Rollstuhl, Rollator) nicht zurückgewiesen werden, sofern es die Bauart des Fahrzeuges zulässt und keine Verminderung der Verkehrssicherheit eintritt.
    Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Betriebspersonal.
    Leider war es durch unser Fahrzeug bauartbedingt nicht möglich einen weiteren Kinderwagen zu befördern.
    Wir bitten die Umstände zu entschuldigen."


    Freundlich grüßt

    Anja Baldamus
    VVO-Team

  • T.N

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Heute der Bus 333 zwischen Dresden und Kesselsdorf, ( normalerweise sollte ich um 6Uhr13 in Unkersdorferstr. austeigen) hat einfach eine komische Umleitung gemacht ohne Bescheid zu sagen, Haltestellen Frankenring und Unkersdorferstr. wurden gar nicht bedient, der Fahrer hat einen anderen Weg genommen, jetzt habe ich 30 Minuten Verspätung von Arbeit und warte auf die andere Seite um zurück zu fahren.

    VVO

    Hallo T.N,

    folgende Antwort erhielten wir vom betreffenden Verkehrsunternehmen, der Regionalverkehr Sächsische Schweiz-Osterzgebirge GmbH (RVSOE):

    "Wir haben mit dem betreffenden Fahrer soeben Rücksprache gehalten. Er entschuldigt sich und ihm fiel in der Erklärung auf, dass er dort falsch gefahren war. Heute ist er richtig gefahren. Wir haben ihn darüber belehrt, dass bei Feststellung eines solches Fehlers sofort die zentrale Einsatzleitung zu informieren ist. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen."


    Viele Grüße

    Jana Findeisen
    VVO-Team

VVO-Netiquette

Sehr geehrte Damen und Herren,

die gemeinsame Nutzung unseres Gästebuches kann nur unter Beachtung gewisser Grundregeln funktionieren und so für alle eine Bereicherung sein. Es ist selbstverständlich, dass wir aufeinander Rücksicht nehmen und uns gegenseitig respektieren.

Unsere Spielregeln

Respekt, der Ton macht die Musik

Verkehr und Mobilität gehen uns alle an. Das heißt aber nicht, dass wir alle die gleiche Meinung über den öffentlichen Personenverkehr haben. Sachliche Diskussionen bringen uns weiter, Streit und Beleidigungen nicht.

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Regelbruch

Bei Verstößen halten wir uns vor, entsprechende Beiträge zu löschen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.